In einem Beitrag auf X spricht sich die Userin ReBelle dafür aus, die „Ehe für Alle“ wieder abzuschaffen, denn diese sei eigentlich dafür „gemacht„, Kinder zu bekommen. Davon mal völlig abgesehen, dass es natürlich trotzdem durchaus möglich ist, auch außerhalb einer Ehe Kinder zu zeugen, bekommen und großzuziehen, hat sie da historisch betrachtet sogar gar nicht mal so Unrecht.
Die Institution der Ehe als den ultimativen Liebesbeweis und Liebe als Grund für das Eingehen einer Ehe zu sehen, ist ein relativ neues Konzept und weicht von der ursprünglichen Intention tatsächlich etwas ab. Lange, bevor Christen sich in unseren Breitengraden breit machten, gab es bei den Germanen bereits die Ehe.
Unser heutiges Wort Ehe leitet sich aus dem Althochdeutschen ab. Das althochdeutsche Wort ēwa bedeutet Gesetz. Auch das Wort Heirat stammt ursprünglich aus dem Althochdeutschen und hat seinen Ursprung in dem althochdeutschen Wort hīrāt , welches eine Kombination aus der germanischen Wurzel hīwa für „zur Hausgenossenschaft gehörig“ und dem Wort rāt hervorgeht, welches Vorrat oder Lager bedeutet. Zusammengesetzt stand das Wort hīrāt für Hausversorgung und Vermählung. Hier lässt sich auch bereits der ursprüngliche Zweck der Institution der Ehe erahnen: die Ehe war für die alten Germanen eine rituelle Verbindung zwischen Mann und Frau, in der sich der Mann für die Absicherung der Frau und der hoffentlich hieraus entstehenden Familie verpflichtete. Doch schon weit vor den Germanen war diese Grundidee nicht unbekannt.
Frühgeschichtliches Ehekonzept
Geschichtlich betrachtet war die Vielehe in vielen Epochen unserer Geschichte der Standard. Monogamie, Fun Fact am Rande, war tatsächlich erst später zum Standard geworden, mit zunehmender „Zivilisation„. Auch rechtlich betrachtet ist die Ehe ein eher altes Konzept. Bereits in den beiden ältesten bekannten Gesetzestexten, dem Codex Ur-Nammu und dem Codex Hammurapi, finden sich Ausführungen und Regelungen zur Ehe.
In der Frühzeit war die Ehe oft weit mehr als nur die offizielle, institutionelle Verbindung zwischen Mann und Frau. Häufig war die Eheschließung ein Mittel zur Schließung von Bündis- und Friedensverträgen zwischen ganzen Sippen.
Den Römern galt die Ehe (matrimonium) gar als heilig und hatte ihre eigene Schutzgöttin: Concordia. In einer Vielzahl altrömischer Gesetzestexte taucht die Ehe auf. Sie galt den Römern als Verbindung zum Ehezweck der Erzeugung von Nachkommen und anderen Ehezwecken wie der gegenseitigen Unterstützung unter den Partnern (mutuum adiutorium).
Die Ehe im Mittelalter – die Kirche mischt sich ein
Im Mittelalter wandelte sich das Eheverständnis langsam aber sicher. War sie ursprünglich oft ein reines Zweckbündnis, entweder zur Absicherung der Familie oder zur Friedensschließung zwischen Sippen oder Clans, wurden Zuneigung und Liebe in dem Kontext zunehmend wichtiger: die Ehe galt mehr und mehr als Liebesbeweis.
Der Faktor der Absicherung der Familieneinheit jedoch ging nie wirklich verloren. Die Frau und aus der Ehe hervorgehende Kinder waren dem Mann untergeordnet und dieser hatte für sie zu sorgen. Das war die Vereinbarung.
Eine Ehe war im Mittelalter längst nicht jedem möglich. Wer beispielsweise aufgrund seines sozialen und finanziellen Status gar nicht in der Lage war, eine Familie zu unterhalten, bekam vom jeweiligen Lehnsherr, Gutsbesitzer oder zuständigen Magistrat gar nicht erst die Erlaubnis zur Eheschließung. Großen Teilen der Bevölkerung waren die Tore zur Ehe somit verschlossen. Aufgrund der damaligen religiösen und gesellschaftlichen Grundsätze und Vorstellungen waren sie damit auch von der Gründung einer Familie ausgeschlossen: nur innerhalb einer Ehe war es in Ordnung und akzeptiert, Kinder zu bekommen. Uneheliche Kinder waren Bastarde, von der Gesellschaft verstoßen und mit schwerem sozialem Stand. Erst durch nachträgliche Heirat erhielten Bastarde dieselben Rechte, insbesondere auch in erbrechtlicher Hinsicht, wie die ehelichen Kinder.
Im 12. Jahrhundert legte die das öffentliche Leben zu dieser Zeit beinahe umfassend prägende und regelnde römisch-katholische Kirche die Ehe dann mit dem Sakrament der Ehe als das einzige richtige Verhältnis zwischen einem Mann und einer Frau fest. Eine Sicht, die sich bei vielen Konservativen bis heute nicht geändert hat.
Die Ehe in der Neuzeit und Gegenwart – back to the roots?
Auch heute gilt die Ehe Vielen noch als heiliger, ultimativer Beweis der Liebe zwischen Mann und Frau. Diese, eher romantische, Sicht der Ehe gerät allerdings mehr und mehr in den Hintergrund. Das Verständnis und die Sicht auf die Ehe scheinen sich wieder mehr und mehr zurück zum Ursprung zu entwickeln. Dies hat sicher auch damit zu tun, dass unverheiratete Paare in vielen Ländern nicht dieselben Rechte und Möglichkeiten haben wie verheiratete und die Ehe damit wieder mehr als eine Zugangskarte zu steuerlichen und rechtlichen Vorteilen und Gegebenheiten gilt.
Zu Beginn der Neuzeit und vielerorts bis vor nicht einmal 100 Jahren war die Ehe für Frauen beinahe unumgänglich, gar Lebensziel. Die Ehe war der Garant für Nachkommen und dass diese in einem geschützten Lebensbereich aufwuchsen. Die Frau sorgte für heimeliges, familiär behütetes Aufwachsen des Nachwuchses, während dem Mann die Aufgabe zukam, die Familie finanziell abzusichern und Schaden von ihr abzuwehren. Noch bis in die 70er Jahre hinein benötigten Frauen in Deutschland eine schriftliche Erlaubnis ihres Ehemanns, um einer Arbeit nachgehen zu dürfen.
Die Neuzeit machte aus der Ehe als mittelalterlichem Instrument der Vernetzung von Dynastien eine Wirtschaftsverbindung zum Zwecke der Nachkommenssicherung. Immer mehr in den Hintergrund trat auch der „moralische“ Aspekt der Ehe: lange Zeit war es gesellschaftlich verpönt, außerhalb der Ehe Sex zu haben.
In der Gegenwart gehen, in Deutschland zumindest, die Eheschließungen mehr und mehr zurück. Viele Paare bemessen der Ehe heute kaum noch Wert zu und binden sich in auf eigene Initiative und Zusagen ohne Trauschein entweder in einer sogenannten eheähnlichen Gemeinschaft aneinander oder verzichten ganz auf eine offizielle Festlegung ihrer Partnerschaft. Dies hat sicher viele Ursachen: der gesellschaftliche Wertewandel hat hier sicherlich ebenso einen Einfluss wie die Emanzipation der Frauen, die letztlich dazu führte, dass Frauen auch ohne eine Ehe selbständig und eigengesichert ein Leben führen konnten. Auch so manche Änderung im Ehe- und Steuerrecht dürfte dazu geführt haben, die Attraktivität der Eheschließung zu mindern. Lange Zeit galt die Ehe als steuerlicher Vorteil, der aber heutzutage mehr und mehr schwindet.
Gleichgeschechtliche Ehe – abschaffen oder beibehalten?
Da wir nun einen kleinen Blick in die Geschichte der Ehe geworfen haben und nun besser verstehen, worum es bei dieser Institution ging, geht und in Zukunft vielleicht gehen wird, können wir uns wieder der Forderung „Schafft die Homoehe ab!“ widmen.
Das Thema ist ein heißes Eisen. Und extrem subjektiv. Nehmen wir zum Beispiel mal mich.
Ich bin verheiratet, mit meiner Frau. Wir wollen beide keine Kinder, Nachwuchs- und Familienabsicherung ist also kein Faktor und wäre es auch mit Kinderwunsch nicht gewesen – wir leben nicht mehr im Mittelalter und meine Frau ist problemlos in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Der steuerliche Vorteil hält sich mittlerweile in argen Grenzen, zudem dieser ja auch von mehreren Faktoren wie Haushaltseinkommen und diversen Margen abhängt und sich somit nicht für jedes Paar dieselbe Situation ergibt. Verdienen beide Partner? Wie hoch ist die Differenz zwischen den Einkommen der Partner? Lohnt sich 5/3|3/5 als Steuermodell oder doch eher 4/4? Gibt es bereits bestehendes Vermögen? Veranlagt man gemeinsam oder getrennt? Wer besitzt was?
Meine Frau und ich sind nun seit bald 15 Jahren zusammen, 4 davon verheiratet. Was 11 Jahre gut funktioniert hat, wird durch ein behördliches Dokument nicht zwingend plötzlich magisch einen anderen Status bekommen. Ob nun verheiratet oder nicht: an der tatsächlichen Beziehung hat der Schritt nichts verändert und das dürfte auch bei den meisten Ehen der Fall sein, sofern diese nicht gerade im Las Vegas Stil aus einer Laune heraus nach 2 Wochen Beziehung geschlossen wurden.
Nimmt mir die gleichgeschlechtliche Ehe irgendwas hiervon weg, sofern es überhaupt noch Vorteile gibt? Nein, das tut sie nicht. Die Frage, ob Homosexuelle heiraten dürfen sollten ist eher keine „faktische“ mehr. Hier geht es heutzutage rein um moralische Vorstellungen. Und die sind unterschiedlich und mannigfaltig wie einzelne Sandkörner am Strand.
Selbst das Grundgesetz sagt, Ehe ist was zwischen Mann und Frau!
Von konservativer, rechter und rechtsextremer Seite wird gerne das Grundgesetz herangezogen, wenn es um die Ehe geht. Und ja, deutsche Gesetze beschäftigen sich recht ausführlich mit der Ehe. Es gibt einen Artikel hierzu im Grundgesetz und unzählige Paragraphen im BGB.
Grund genug, sich anzuschauen, was es mit dieser gesetzlich verbrieften Sonderstellung der Ehe auf sich hat, auf die sich so gerne bezogen wird.
Hinweis: wie immer, wenn es darum geht, sich Gesetze und juristische Sachverhalte anzuschauen, hier mein üblicher Disclaimer. Ich bin KEIN Jurist. Ich lese die Texte und versuche dann, sie so gut und richtig wie möglich zu interpretieren und zu verstehen. Das kann gut gehen, das kann auch völlig in die Hose gehen. Wer eine juristisch einwandfreie Beurteilung sucht und benötigt, sollte sich an einen Volljuristen wenden. Ich mache hier keine juristisch verbrieften und belastbaren Aussagen, sondern schildere meine Interpretation und mein Verständnis.
Was steht also jetzt explizit im Grundgesetz zur Ehe?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Das Grundgesetz sieht in der Ehe, dem Wortlaut nach, tatsächlich eine Institution, die vornehmlich mal der Familiengründung inklusive Nachwuchs dient. So weit also erst mal richtig erkannt: das Grundgesetz legt die Ehe als Absicherung der Familie fest und erwähnt explizit Elternschaft und Kinder.
Explizit als etwas zwischen Mann und Frau, wie viele der Vorgenannten gerne referieren, bezeichnet das Grundgesetz die Ehe wiederum nur implizit und nicht explizit. Es spricht von den Eltern, es spricht von der Mutter. Der Vater wird gar nicht erst explizit erwähnt. Eine konkrete Definition von Familie gibt das Grundgesetz indes wiederum auch nicht her. Gehen wir also nur nach dem Wortlaut des Grundgesetzes, kann Familie also genau das sein, was man sich gesellschaftlich und moralisch aktuell darunter vorstellt, das Gesetz legt das nicht fest.
Traditionell kennt man jedoch, das ist schon richtig, den Begriff Familie als Terminus für etwas, das in aller Regel so aussieht: Vater, Mutter, x Kinder.
Und auch hier stellt sich mir wieder die Frage: nimmt mir eine Familie bestehend aus Vater, Vater, x Kinder oder Mutter, Mutter, x Kinder irgendetwas weg? Auch hier lautet die Antwort: nein, tut sie nicht. Außerhalb persönlicher Moralvorstellungen ist es letztlich völlig irrelevant, ob eine Familie nun klassisch heterosexuelle Oberhäupter hat oder homosexuelle. Faktisch richtig ist aber natürlich auch: nur die klassisch heterosexuelle Familie kann selbst Kinder hervorbringen.
Welcher Schaden entsteht den Heteros durch verheiratete Homos?
Keiner.
Einen wirklichen, faktischen Nachteil haben „klassische, konventionelle Familien“ eben nicht davon, wenn auch Homosexuelle heiraten und Kinder haben dürfen. Es könnte einem also eigentlich egal sein. Das Thema Kinder allerdings erschwert die Betrachtung ein wenig, denn Viele haben – nach meinem persönlichen Empfinden zu Recht – Bedenken und Vorbehalte gegenüber beispielsweise der Leihmutterschaft.
Man müsste hier demnach trennen zwischen der reinen Ehe und der Familiengründung. Das aber wiederum tut das Grundgesetz nicht. Und hier liegt vermutlich auch die Crux. Die aktuelle Rechtslage sieht da keine Trennung vor: Familie, das ist das mit den Kindern. Und diese Definition machen sich Rechte und Konservative zu eigen. Familie, das geht nur mit Kindern. Familie, das sind mindestens Drei: Zwei Eltern und ein Kind, ganz klassisch. Das ist ja auch eine durchaus valide Sicht. Dennoch bin ich nicht davon überzeugt, dass ich und meine Frau, ohne Kinder, keine Familie sein sollen.
Wenn wir Familie stumpf als „das mit den Kindern“ definieren, dann müssen wir, wenn wir das Grundgesetz und das, was der Staat mit der Ehe vor hat als Definitionsgrundlage nehmen, wohl vermutlich wirklich die Ehe für Alle in ihrer jetzigen Form ablehnen. Die Frage ist allerdings eher, ob eine derart starre Definition für Einen selbst Sinn ergibt oder nicht. Und das kann nur jeder für sich selbst beantworten.
Mein persönliches Fazit
Rechtlich, moralisch, pragmatisch – man kann – und muss – die Fragestellung „Sollten Homosexuelle heiraten dürfen und ist das dann wirklich eine Ehe?“ aus sehr vielen Blickwinkeln betrachten. Generell trifft dies ja auf so gut wie alles im Leben zu: es gibt nur selten wirklich nur einen einzigen, stumpf und starr und unwiderruflich gesetzten Zustand, den etwas haben kann. Es gibt nicht nur schwarz oder weiß – Nuancen sind etwas, das ja wirklich existiert.
Selbst mir altem sturen Bock ist klar: Sturheit ist kein guter Berater und stur mit dem Kopf durch jede sich bietende Wand durchs Leben zu gehen, bereitet einem irgendwann Kopfschmerzen.
Um mal nur die vorgenannten 3 Faktoren in mein Fazit einzubinden und herzuleiten:
Rechtlich
Rein rechtlich, auf Basis des Grundgesetzes, mag die Familie „das mit den Kindern“ sein und faktisch können Homosexuelle selbst nicht für Nachwuchs sorgen. Dazu braucht es nach wie vor „Sperma trifft auf Eizelle“ und das kann nur in der Konstellation „Mann und Frau“ geschehen. Oder in der Petrischale. Und rein rechtlich existiert dahingehend keine Trennung zwischen Ehe und Familie.
Moralisch
Moralisch ist ohnehin der noch am Wenigsten pauschal beantwortbare Faktor in der gesamten Gleichung. Es gibt schlicht keine allgemeingültige Moral. Mit Moral ist es ja nicht wie mit Naturgesetzen: der Fall „das ist immer so und da gibt es auch kein Abweichen und es ist für alle das Selbe“ existiert schlicht nicht. Moral ist etwas Gesellschaftliches, etwas, dass sich mit der Gesellschaft und der Zivilisation entwickelt und vor Allem weiterentwickelt. Gesellschaft ist im stetigen Wandel und so ist es auch mit der Moral. Selbst die hartgesottensten rechten/konservativen Moralapostel warten eher nicht bis zur Ehe mit dem Sex, dennoch schreibt deren konservative Moral das eigentlich vor. Inwieweit Moral hierfür also als alleiniger Bemessungsfaktor ausreicht, sei mal dahingestellt.
Pragmatisch
Pragmatisch betrachtet – und ich betrachte so gut wie alles im Leben pragmatisch – kann es mir persönlich schlicht völlig egal sein, wer wen heiratet. Ich habe davon weder Vor- noch Nachteile, mehr noch: es betrifft mich einfach nicht. Wenn Klaus und Konrad oder Manuela und Magdalene heiraten, ändert sich in meinem Leben dadurch genau das: nichts.
Und was mir demnach egal sein kann, ist mir meist auch egal. So auch hier. Es betrifft mich nicht, es hat keinerlei Auswirkungen auf mich. Es ist mir einfach egal.
Zeiten und Dinge ändern sich
Es ist zudem auch fraglich, wie fair, zeitgemäß und sinnvoll/logisch es ist, die Frage nach der Familie (Eltern + Kind) stumpf und stur nach alten, womöglich veralteten, Moralvorstellungen bewerten zu wollen. Ob ein homosexuelles Paar nun gute oder schlechte Eltern abgeben wird, lässt sich genauso wenig vorab magisch herleiten wie bei klassisch heterosexuellen Eltern. Und machen wir uns nichts vor: es sind ja bei Weitem nicht alle heterosexuellen Eltern gute Eltern.
Und es gibt auch nicht wenige heterosexuelle Paare, die aufgrund äußerer, ihrem eigenen Zutun entzogenen Umstände selbst gar keine Familie (Eltern + Kind) gründen können. Einer oder beide Partner könnten zeugungsunfähig sein. Ihnen die Existenz als Familie deswegen abzusprechen ist unfair.
Während ich Leihmutterschaft ganz klar ablehne, weil ich die Gefahr von bezahlten Müttern und einem letztlichen Kinderhandel durchaus sehe und das nicht gutheißen kann, habe ich keinerlei Problem damit, wenn homosexuelle Paare Kinder adoptieren können. Adoption sollte ohnehin peinlichst und extremst intensiv geprüft werden und letztlich kommt es nur darauf an, ob ein Paar einem Kind eine gute, sichere und liebevolle Umgebung bieten kann, in der es aufwachsen und gedeihen kann. Welche sexuelle Präferenz dieses Paar hat, ist hierfür völlig irrelevant.
Es gibt genügend „verkorkste“ Kinder aus herkömmlichen, konventionellen Familien mit heterosexuellen Eltern. Diese Konstellation als non plus ultra zu präsentieren, ist unsinnig und faktisch nicht haltbar. Letztlich kann es in JEDER Konstellation entweder gut oder schief gehen.
Aus all den vorgenannten Gründen und Ausführungen bin ich daher:
- nicht gegen die Ehe für Alle
- nicht gegen Adoption durch homosexuelle Paare
- gegen Leihmutterschaft
- für intensive, engmaschige und fachkundige Prüfung der Adoption, unabhängig von der sexuellen Präferenz der Adoptiveltern in spe
Und wenn ich damit jetzt – wie so häufig – in kein bequem bereit gelegtes Schema passe und Sie verwirre, dann ist das leider exklusiv Ihr Problem und nicht meines.